Wissen vermitteln: Learn Product Compliance

Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

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Umfassende Kenntnisse für sichere Prozesse: Zertifikats-Lehrgang zum CE-Beauftragten

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Die neue Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - Umfassende Kenntnisse für sicheres Handeln

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Fragen Sie nach einem konkreten Termin bei den einzelnen hier angebotenen Seminarthemen.

 

Bestellcode: RB-Masch

 

Referent: Dipl.-Ing. Jürgen Bialek

 

Wesentliche Inhalte:

1.    Einführung und rechtliche Grundlagen

(Das „Risiko“, „Neues Konzept“, Rechtsverbindlichkeit Europäischer Richtlinien)

2.    Sicherheit und Schutzniveau

(Pflicht zur Risikobeurteilung, Konzept der „wesentlichen Anforderungen“, Normenrecherche, Integration der Sicherheit)

3.    Risikobeurteilung nach (DIN) EN ISO 12100:2011

(iterativer Prozess, Beschreibung und Grenzen der Maschine, Schnittstellen, Bestimmungsgemäße Verwendung und Fehlanwendungen, Gefährdungen identifizieren, Risiken bewerten und minimieren, Ergebnisse dokumentieren und validieren)

4.    Die Rolle von Steuerungen *)

5.    Haftungsrisiken

(rechtliche Situation, Beispiel: Geschäftsleitung und leitende Mitarbeiter, Beispiel: Entwickler + Konstrukteure als nichtleitende Mitarbeiter)

*) = im Zuge eines 1-Tages-Seminars nur als Überblick;

Seminar „Sicherheit von Steuerungen für Maschinen und maschinelle Anlagen“ ist als Ergänzung und Vertiefung buchbar;

Im Zuge eines 2-Tages-Seminars wird das Thema „Die Rolle von Steuerungen“ ausführlicher behandelt. Außerdem werden weitere Anwendungsbeispiele und/ oder eine weitere Vertiefung der Risikobeurteilung selbst angeboten.

 

Zielgruppe:

-       Führungskräfte, insbesondere der Konstruktionsabteilungen, auch des Projekt- und Produktmanagements;

-       Konstrukteure; auch Produktbeauftragte und Projektleiter, denen die sicherheitstechnische Auslegung der Produkte obliegt;

-       CE-Beauftragte;

-       Herstellerfirmen des Maschinen- und Anlagenbaus;

-       Maschinen- und Anlagenbetreiber mit einem hohen Anteil an Maschinenbau für den Eigenbedarf inkl. Erstellung von „verketteten Anlagen“ für den Eigenbedarf;

-       ggf. sonstige Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen;

 

 

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