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| |:::|<fs large><color #00008b>Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).</color></fs> |||{{ :fotolia_15648291_xs_vanessa.gif?nolink&80|}}| | |:::|<fs large><color #00008b>Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).</color></fs> |||{{ :fotolia_15648291_xs_vanessa.gif?nolink&80|}}| |
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| |:::| @fffacd:**[[https://www.wissen-hilfe.de/Knowledge_Database/Weblinks.htm|Weblinks]]** | @#d1eeee:[[http://www.impressum.bialek-ing.de/Impressum.htm|Impressum & Rechtliches]] | @#eed5e2:[[http://www.datenschutz.bialek-ing.de/Datenschutz.htm|Datenschutz]] |:::| | |:::| @#fffacd:**[[https://www.wissen-hilfe.de/Knowledge_Database/Weblinks.htm|Weblinks]]** | @#d1eeee:[[http://www.impressum.bialek-ing.de/Impressum.htm|Impressum & Rechtliches]] | @#eed5e2:[[http://www.datenschutz.bialek-ing.de/Datenschutz.htm|Datenschutz]] |:::| |
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| <color #00008b>Bei den DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) handelt es sich um autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich in § 15 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) wieder.DGUV Vorschriften werden in den Fachbereichen und Sachgebieten der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet. So ist sichergestellt, dass die fachliche Expertise sowie die formalen und rechtlichen Vorgaben stets eingehalten werden. Zudem bedarf es der Genehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder oberste Arbeitsschutzbehörde eines Landes), um eine DGUV Vorschrift zu erlassen.\\ \\ | <color #00008b>Bei den DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) handelt es sich um autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich in § 15 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) wieder.DGUV Vorschriften werden in den Fachbereichen und Sachgebieten der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet. So ist sichergestellt, dass die fachliche Expertise sowie die formalen und rechtlichen Vorgaben stets eingehalten werden. Zudem bedarf es der Genehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder oberste Arbeitsschutzbehörde eines Landes), um eine DGUV Vorschrift zu erlassen.\\ \\ |
| |@#cae1ff:<color #000080>**[[dguv-v|zurück zur Hauptliste der DGUV-Vorschriften]]**</color> | | |@#cae1ff:<color #000080>**[[dguv-v|zurück zur Hauptliste der DGUV-Vorschriften]]**</color> | |
| //Hinweis: Die hier eingeführte Gliederung der DGUV Vorschriften bezieht sich auf die Bezeichnung der Kategorien aus dem bisherigen Regelwerk der Berufsgenossenschaften// | //Hinweis: Die hier eingeführte Gliederung der DGUV Vorschriften bezieht sich auf die Bezeichnung der Kategorien aus dem bisherigen Regelwerk der Berufsgenossenschaften// |
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| | <color #ff0000>**BEACHTEN SIE: Zurückgezogene Dokumente dürfen nur noch zur Information, z. B. zum Abgleich bei früheren Projekten herangezogen werden!**</color> |
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| ==== DGUV Vorschrift 17 (alt: BGV C1) ==== | ==== DGUV Vorschrift 17 (alt: BGV C1) ==== |