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| Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union |
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Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)
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unmittelbare Gesetzeskraft in allen Mitgliedsländern
VO (EU) 2025/1420 Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Einrichtung und des Betriebs von Interoperabilitäts-Reallaboren
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