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in Stufen ab dem 26.07.2027 anwendbar:
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Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/285
Zu weiteren Übergangsfristen zur Anwendung der Richtlinie - siehe auch HIER.
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten müssen bis zum 26.07.2026 erlassen werden.
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