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Hinweis: In der seit dem 01.05.2014 geltenden und sukzessive umzusetzenden neuen Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung tragen die DGUV Grundsätze stets als erste Kennziffer die „3“, gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV. Die Kennziffer „00“ ist dabei grundlegenden Fragen vorbehalten.
Darüber hinaus werden derzeit Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge behandelt (Kennziffern „40“ und „50“) sowie Grundlagen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Kennziffer „51“).
| DGUV Grundsätze 300-xxx Grundlagen | DGUV Grundsätze 301-xxx Bauwesen | … Bildungseinrichtungen | DGUV Grundsätze 303-xxx Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse |
| DGUV Grundsätze 304-xxx Erste Hilfe | DGUV Grundsätze 305-xxx Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz | DGUV Grundsätze 306-xxx Gesundheit im Betrieb | … Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege |
| DGUV Grundsätze 308-xxx Handel und Logistik | DGUV Grundsätze 309-xxx Holz und Metall | DGUV Grundsätze 310-xxx Nahrungsmittel | DGUV Grundsätze 311-xxx Organisation des Arbeitsschutzes |
| DGUV Grundsätze 312-xxx Persönliche Schutzausrüstung | DGUV Grundsätze 313-xxx Rohstoffe und chemische Industrie | DGUV Grundsätze 314-xxx Verkehr und Landschaft | DGUV Grundsätze 315-xxx Verwaltung |
In erster Linie als Hilfestellung bei der Umsetzung der bestehenden Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weitere Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit heraus.
Dazu zählen die DGUV Informationen, die Hinweise und Empfehlungen enthalten, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachverhalt erleichtern sollen. Für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen etc. werden konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorgestellt.
(aus: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)



